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Impressum

Firmenname: Der Flusswanderer     
Anschrift: Heinrich-von-Kleist-Str. 1
69198 Schriesheim
Telefon: 06203 - 839 00 17
Mobil: 0176 - 211 87 582
Fax: 06203 - 839 00 18
Email: info@derflusswanderer.de
Geschäftsführer: Jörg Ringer

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
BGF:
IHK:
Betriebshaftpflicht:
Anwendung des Rechtes:


DE 256094806
M07 314 838 5
153#351181
R+V
Es gilt Deutsches Recht.

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 7 TMG: Jörg Ringer

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Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

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AGB
Sehr geehrter Gast,
wir freuen uns, dass Sie sich für eine Reise mit derflusswanderer entschieden
haben und hoffen, dass Sie Ihren Aufenthalt genießen werden.
Im Folgenden finden Sie unsere allgemeinen Reisebedingungen. Diese gelten
ausschließlich für unsere Pauschalreiseangebote in Ergänzung zu den §§ 651 a
ff. BGB und den §§ 4-11 der BGB InfoV. Die nachstehenden Regelungen werden,
sofern wirksam einbezogen, Vertragsbestandteil des zwischen Ihnen und
derflusswanderer geschlossenen Reisevertrages. Lesen Sie diese Bedingungen
daher bitte sorgfältig durch.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreiseangebote von
derflusswanderer
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail
erfolgen kann, bietet die Buchungsperson derflusswanderer als Reiseveranstalter, im
Folgenden RV genannt, den Abschluss eines Reisevertrages auf Grundlage vom RV
zur Verfügung gestellter Leistungsbeschreibungen an. Die Anmeldung erfolgt für alle in
der Reiseanmeldung aufgeführten Teilnehmer.
1.2 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahme durch den RV zustande. Bei
oder nach Vertragsschluss wird der RV dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung
übermitteln. Hierzu ist er nur dann nicht verpflichtet, wenn zwischen Buchung und
Reisebeginn weniger als 7 Werktage liegen. Die Buchungsperson haftet für alle
Verpflichtungen von Mitreisenden oder Gruppenteilnehmern aus dem Reisevertrag,
sofern sie diese Verpflichtungen durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat.
1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein
neues Angebot des RV vor, an das dieser für die Dauer von zehn Tagen gebunden
ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
wenn der Reisende dem RV durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder
Restzahlung die Annahme erklärt.
2. Bezahlung
3.1 Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde einen Sicherungsschein gemäß § 651k
Abs. 3 BGB.
3.2 Die Aushändigung eines Sicherungsscheins ist entbehrlich, wenn die Reise nicht
länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis nicht
75,- EUR pro Teilnehmer übersteigt.
3.3 Mit Vertragsschluss und Aushändigung eines Sicherungsscheins wird eine
Anzahlung fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Höhe beträgt 20% des
Reisepreises. Der Restbetrag ist 7 Tage vor Reisebeginn auf das in der Rechnung
angegebene Konto des RV zu leisten.
3.4 Der RV kann nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn der
Reisende den Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Termin nicht beglichen hat.
In diesem Fall kann der Kunde mit den Rücktrittskosten gemäß 5.1 belastet werden.
3. Leistungen
3.1 Der Umfang der vom RV zu erbringenden Reiseleistungen ergibt sich aus der von
ihm veranlassten und zum Zeitpunkt der Reiseanmeldung maßgeblichen
Leistungsbeschreibung und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der
Buchungsbestätigung.
3.2 Nicht durch den Kunden in Anspruch genommene Leistungen (z.B. bei Abbruch
der Reise), die dem Kunden aber ordnungsgemäß angeboten wurden, werden nicht
zurückerstattet.
4. Leistungs- und Preisänderung
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom
RV nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die
Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den gesamten Zuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der RV ist verpflichtet, den Reisenden über
Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Gegebenenfalls wird der RV dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim RV. Dem Kunden wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag
zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verlangt der RV Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für Aufwendungen. Der prozentual berechnete pauschale
Ersatzanspruch ergibt sich aus dem Verhältnis von der Nähe des Zeitpunktes des
Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn und des Reisepreises. Der
pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person:
Bis zum 21. Tag vor Reiseantritt: 15%
Bis zum 15. Tag vor Reiseantritt: 25%
bis zum 08. Tag vor Reiseantritt: 50%
bis zum 03. Tag vor Reiseantritt: 80%
bei Rücktritt am Tag der Reise
oder bei Nichtantreten: 90%.
5.2 Die durch die Stornierung bedingte Rückzahlung an den Reisenden erfolgt
unverzüglich. Dem Kunden steht es frei, dem RV gegenüber den Nachweis eines
geringeren Schadens, als der von ihm geforderten Pauschale zu führen. Der RV
bemüht sich um Erstattung der eingesparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern.
Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt
oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen
entgegenstehen.
5.3 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in
die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der RV kann dem Eintritt des
Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt
oder seinem Eintritt gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen
entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der bisherige
Kunde dem RV als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstehenden Mehrkosten.
5.5 Dem Kunde wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
empfohlen. Dies ist möglich zum Beispiel bei: Hanse-Merkur Reiseversicherung
AG, Siegfried-Wedelles-Platz 1, 20354 Hamburg
Einzelheiten zum Versicherungsschutz finden sich auch in der Reisebestätigung.
6. Rücktritt vom Vertrag durch den Reiseveranstalter
6.1 Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlichen festgelegten
Mindestteilnehmerzahl hat der RV das Recht zum Rücktritt vom Reisevertrag. Will der
RV von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so ist er verpflichtet, dies dem
Reisenden zum frühesten Zeitpunkt der Kenntnis des Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl mitzuteilen, spätestens jedoch 10 Tage vor dem vertraglichen
Reisebeginn. Ein Rücktritt durch den RV ist nur unter den nachfolgend aufgeführten
Voraussetzungen möglich.
a) In der jeweiligen Reiseausschreibung ist die Mindestteilnehmerzahl
angegeben, sowie der Zeitpunkt festgelegt, bis zu dem vor dem
vertraglich vereinbarten Reisetermin dem Reisenden spätestens die
Erklärung zugegangen sein muss.
b) Auf die unter a) erläuterten, in der Reiseausschreibung gemachten
Angaben wird deutlich lesbar in der Reisebestätigung hingewiesen
c) Der RV verpflichtet sich, dem Kunden oder dem
Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegenüber die Absage der
Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt des RV wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
später als 10 Tage vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot
anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung
über die Absage der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu
machen.
7. Haftung des Reiseveranstalters
7.1 Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf
den dreifachen Reisepreis beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Kunden vom
RV weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder ein dem Kunden
entstandener Schaden allein durch das Verschulden eines Leistungsträgers
herbeigeführt wurde.
7.2 Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden,
wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung
ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen
so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht
Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch
a) für Leistungen, die die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen
Ausgangsort zum Zielort gemäß der Ausschreibung, Zwischenbeförderungen während
der Reise und die Unterbringung (Hotel, Pension), etc.) beinhalten
b) wenn ein Schaden des Kunden auf der Verletzung von Hinweis- und
Aufklärungspflichten des RV beruht.
7.3 Für alle gegen den RV gerichteten Ansprüche, die aufgrund eines Deliktes geltend
gemacht werden, ist die Haftung des RV für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese
Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise.
8. Mitwirkungspflicht und Obliegenheiten des Reisenden
8.1 Jeder Reiseteilnehmer ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem RV
anzuzeigen, er hat eventuelle Schäden gering zu halten und zu vermeiden.
Jeder Reiseteilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich
der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, im Rahmen
ihrer Möglichkeiten für Abhilfe zu sorgen.
8.2 Ist vom RV keine örtliche Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen
Vereinbarungen auch nicht geschuldet, so ist der Reiseteilnehmer verpflichtet, dem
RV direkt unter der unten bezeichneten Adresse und Telefonnummer unverzüglich
Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen.
8.3 Will ein Reiseteilnehmer den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615
c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem Grund wegen
Unzumutbarkeit kündigen, so hat er dem RV eine angemessene Frist zur Abhilfe zu
stellen. Diese Frist ist nur dann entbehrlich, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes, dem RV erkennbares Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist.
8.4 Es besteht vor und während der Tour Alkoholverbot gemäß den Bestimmungen
des Straßenverkehrsrechts. Bei Inanspruchnahme von Leistungen des RV ist den
Anweisungen des Begleitpersonals Folge zu leisten. Minderjährige dürfen, sofern es
keine anderweitigen Vereinbarungen gibt, nur in Begleitung eines
Erziehungsberechtigten oder einer anderen bevollmächtigten, volljährigen
Begleitperson an einer Reise teilnehmen. Jeder Reiseteilnehmer trägt selbst die
Verantwortung dafür, dass er gesundheitlich bzw. körperlich den Anforderungen der
Reise gewachsen ist. Jeder Reiseteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass jede
Gefährdung anderer Teilnehmer sowie sonstiger Dritter ausgeschlossen ist. Alle
behördlichen Anordnungen und Auflagen, sowie Warn- und Hinweisschilder sind zu
beachten.
9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegen
über dem RV geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche
nur geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist
gehindert worden ist. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis f BGB,
ausgenommen solche wegen Körper- und Gesundheitsschäden, verjähren nach
einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach
enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung
bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich
zurückweist. Alle übrigen Ansprüche, insbesondere solche aus unerlaubter Handlung
unterliegen den gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
10.Faltbootvermietung
10.1 Sofern der Kunde für den Zeitraum der Reise beim RV ein oder mehrere
Faltboote anbietet, gelten zusätzlich zu den allgemeinen Reisebedingungen auch die
Vermietungsbedingungen für Faltboote in Ihrer jeweils gültigen Fassung, sofern diese
dem Vertrag wirksam zugrunde gelegt worden sind.
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die
vorliegenden Reisebedingungen.
Adresse (Reiseveranstalter) :
der flusswanderer
Inh. Jörg Ringer
Heinrich.-von-Kleist-Str. 1
69198 Schriesheim
Tel: 06203 / 8390017
Stand: Februar 2010


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